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AGB - Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung

Kulturverein Quokka

Für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, die auf dieser Homepage aufgeführt sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kulturvereins Quokka sowie die des jeweiligen Ticketdienstleisters. Beim Klick auf den Ticket-Button werden Sie auf die Webseite des Ticketsystems weitergeleitet.
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten erkennt der Käufer die folgenden Bestimmungen für den Besuch von Veranstaltungen des Kulturvereins Quokka an.

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§ 1 Zutritt für Jugendliche

Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzrechts finden Anwendung.

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§ 2 Künstlerische Freiheit

Der Kulturverein Quokka nimmt keinen Einfluss auf Inhalt oder Gestaltung der künstlerischen Darbietungen.

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§ 3 Haftung

  1. Grundsatz: Der Kulturverein Quokka haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits oder seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren.

  2. Haftung bei Pflichtverletzungen: Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Mitwirkende: Eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kulturvereins Quokka gilt auch für persönliche Ansprüche gegen dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 4 Hausordnung und Veranstaltungsregeln

Mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die geltenden Regeln der jeweiligen Veranstaltungsorte sowie folgende spezielle Veranstaltungsregeln:

(1) Generelle Regelungen

  • Kinder: Kinder unter 3 Jahren haben keinen Zutritt. Kinder ab 3 Jahren benötigen ein Ticket und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an Veranstaltungen teilnehmen. Für Kinder unter 12 Jahren ist ein Gehörschutz verpflichtend.

  • Verbotene Gegenstände: Es ist untersagt, gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, Waffen, Laserpointer, pyrotechnische Artikel, Tiere oder große Taschen (über DIN A4) mitzubringen.

  • Kontrollen: Beim Einlass können Taschen und Kleidung auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden.

  • Medienaufzeichnungen: Audio-, Video- und Fotoaufnahmen sind untersagt. Verstöße können rechtlich verfolgt werden.

  • Werbung: Werbung, Druckschriften oder der Verkauf von Waren ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

(2) Spezielle Regelungen für bestimmte Veranstaltungsarten

  • Sitzplatzveranstaltungen: Offene Getränke sind nicht erlaubt, und verspäteter Einlass ist erst zur Pause möglich.

  • Stehplatzveranstaltungen: Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt. Für Kinder bis 12 Jahren ist Gehörschutz verpflichtend.

  • Open-Air-Veranstaltungen: Bestimmte Gegenstände wie Sitzgelegenheiten, Regenschirme oder große Kameras sind verboten. Angepasste Kleidung und festes Schuhwerk werden empfohlen.

 

§ 5 Maßnahmen zu COVID-19 und ähnlichen ansteckenden Krankheiten

Der Kulturverein Quokka behält sich vor, präventive Maßnahmen und Anordnungen zur Einhaltung der Gesundheitsvorschriften umzusetzen, wie z. B.:

  • Sicherheits- und Gesundheitskontrollen beim Einlass, inklusive Temperaturmessungen oder Nachweis eines aktuellen Tests oder Impfnachweises.

  • Verpflichtung zum Tragen von Masken und Einhaltung von Hygienekonzepten.

  • Anpassung von Veranstaltungsformaten (z. B. Sitz- statt Stehplätze) bei behördlichen Auflagen.

Im Falle eines Ausschlusses aufgrund von Verstößen gegen diese Maßnahmen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

§ 6 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher bei Verstößen gegen die Veranstaltungsregeln oder bei Gefährdung der Sicherheit auszuschließen. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.

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§ 7 Verlassen des Veranstaltungsgeländes

Bei Verlassen des Geländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Wiedereintritt ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Absprache möglich.

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§ 8 Absage oder Verlegung der Veranstaltung

  1. Absage: Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung wird der Ticketpreis erstattet.

  2. Einschränkungen: Reduktionen der Teilnehmerzahl oder Sitzplatzänderungen aufgrund behördlicher Vorgaben berechtigen zu Erstattungen oder Umbuchungen.

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§ 9 WEITERVERKAUF UND ÜBERTRAGUNG VON EINTRITTSKARTEN
(1) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken oder zu einem Preis, der den auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zuzüglich etwaiger Gebühren übersteigt, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Kulturverein Quokka das Recht vor, die Eintrittskarte zu sperren und dem Käufer den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren.
(2) Die Übertragung der Eintrittskarte auf Dritte ist nur erlaubt, wenn der Erwerber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Haus- und Benutzungsordnungen anerkennt.

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§ 10 DATENSCHUTZ
(1) Der Kulturverein Quokka erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Die Daten werden insbesondere zur Abwicklung des Ticketkaufs, zur Wahrung von Sicherheitsstandards bei Veranstaltungen und zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten verarbeitet. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Kulturverein Quokka einsehbar.

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§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Kulturverein Quokka.

a charity event

Haftungsauschluss:

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Veranstalter lehnen jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden ab, die während der Veranstaltung auftreten könnten.
!! striktes Rauchverbot im Innenraum !!

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